CCC

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Phytohormonpräparat zur Erhöhung der Standfestigkeit des Getreides,  und zur Hemmung des Längenwachstums (Stauchen)  bei Zierpflanzen.
Zulassungs-Nr. W 7044

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Wirkstoffe / Gehalt:
33% Chlormequat (357 g/l) [ALS 42.5% Chlormequatchlorid (460 g/l)]

Formulierung:
Wasserlösliches Konzentrat (SL)

Verpackung:
1 l
Karton 10 x 1 l
5 l
Karton 4 x 5 l

Anwendung (nur für berufliche Anwender):

Korn (Dinkel), Sommerweizen, Triticale, Winterweizen:                                                                                                                            

 0.5-2.5 l/ha in 300-600 l Wasser zur Erhöhung der  Standfestigkeit. Letzte Behandlung bei BBCH Stadium 30, Spritzapplikation.

Über die kombinierte Anwendung mit Herbiziden (Tankmischung) geben die jeweiligen Packungsaufschriften der Unkrautbekämpfungsmittel Auskunft.  Maximal 1 Behandlung pro Kultur und Jahr.

Nur in Getreide mit genügender Stickstoffdüngung anwenden.

​Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgechriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass die einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.

Zierpflanzen: Bäume und Sträucher, (ausserhalb Forst), Blumenkulturen und Grünpflanzen, Rosen: ​                                                                Zur Hemmung des Längenwachstums (Stauchen).

Spritzen (Spritzapplikation): 0.15 - 0.2%
Bei Anwendung im Gewächshaus ist dieses vor dem Wiederbetreten gründlich zu lüften. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen.

Giessen: 0.1 - 0.5%
Nur für Topf-und Containerpflanzen. Bei Anwendung im Gewächshaus ist dieses vor dem Wiederbetreten gründlich zu lüften. Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe und Schutzanzug tragen. Beim Ansetzen der Giessbrühe sind Schutzhandschuhe zu tragen. Beim Ausbringen der Giessbrühe sind Schutzhandschuhe und ein Schutzanzug zu tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebenen persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass die einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.

Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.