Diquat: Bewilligung beendet

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Herbizid zum Abrennen von Unkräutern und Kartoffelstauden

Wirkstoff / Gehalt:
16,7% Diquat (200 g/l) [als 31,2% Diquatdibromid (374 g/l)

Formulierung:
Wasserlösliches Konzentrat (SL)

Verpackung:
1 l
Karton 12 x 1 l
5 l
Karton 4 x 5 l

Anwendung / nur für den berufsmässigen Verwender:

Futter- und Speisekartoffeln:
4 l/ha gegen Unkräuter beim Auflaufen der Unkräuter (vor dem Durchstossen der Kartoffeln).
​4,5 l/ha zum Stauden abbrennen bei Beginn der Abbrennperiode.
3,6-4,8 l/ha zum Stauden abbrennen in der Hauptabbrennperiode.

Pflanzkartoffeln:
2,5 l/ha in 300-600 l Wasser pro ha zum Stauden abbrennen. Nicht am Abend und nicht bei Trockenheit anwenden. Einmalige Anwendung in Spritzfolge mit einem geeigneten Kontaktherbizid.

Beeren- und Obstbau:
0,4 % (4 l/ha) in 300-1200 l/ha Wasser gegen Unkräuter.
Anwendung ab 1. Standjahr. Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe und Schutzanzug tragen. Bei Anwendung im Gewächshaus is dieses vor dem Wiederbetreten gründlich zu lüften (nur bei Beerenbau).

Weinbau:
0,4 % (4 l/ha) in 300-1200 l Wasser/ha gegen Ackerwinden, einjährige Unkräuter, Zaunwinden und zweijährige Disteln. 
Anwendung ab 1. Standjahr.
Wiederaustrieb von mehrjährigen Unkräutern möglich.

Karotten, Lauch, Nüsslisalat, Zwiebeln:
3 lt/ha vor dem Auflaufen der Kulturen gegen Unkräuter.
Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe und Schutzanzug tragen. Bei Anwendung im Gewächshaus is dieses vor dem Wiederbetreten gründlich zu lüften. Wiederaustrieb von mehrjährigen Unkräutern möglich.

Wiesen und Weiden:
4 l/ha gegen den Faden-Ehrenpreis.

Anwendung im Spätherbst, kurz nach letzter Beweidung oder letztem Schnitt.

Zierpflanzen: (Bäume und Sträucher, ausserhalb Forst):
​4-5 l/ha gegen einjährige Unkräuter.  Anwendung in 300-1200 l Wasser/ha.

Wegen den wechselnden Anzuchtbedingungen und der Fülle der Arten und Sorten empfehlen wir Vorversuche an einigen Pflanzen zur Abklärung der Verträglichkeit.

Anwenderschutzauflagen:
​Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe und Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe, Visier und Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass  sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.

Allgemeine Auflagen:
Keine Behandlung mit Hand- oder Rückenspritze.
​Keine Anwendung  im Siedlungsgebiet.