Glyphosat 360 TF

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Systemisches nicht-selektives Blattherbizid ohne Bodenwirkung zum Einsatz in diversen Kulturen (Totalherbizid)
Tallowaminfrei

Zulassung-Nr. W 7124


Wirkstoff(e) / Gehalt:   
41,6% Glyphosat - Isopropylammoniumsalz (486 g/l), entspricht 30,8% Glyphosat (360 g/l)

Formulierung:                   
Wasserlösliches Konzentrat (SL)   
                                                    
Verpackungen:                 
1 l, 5 l, 20 l      
Karton 12 x 1 l und 4 x 5 l      
                                                                                  
Nur für berufliche Anwender bewilligt.

Anwendungsbereich (Freiland):
In Brombeeren, Kern- und Steinobst, Ertragsreben, Brachen, Frässaaten, Mulchsaaten, Wiesen, Weiden, Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst), Blumenkulturen, Grünpflanzen und forstliche Pflanzgärten. Zusätzlich Einzelpflanzenbehandlung erlaubt auf und an National- und Kantonsstrassen in Böschungen und Grünstreifen entlang von Verkehrswegen, gem. ChemRRV, Anhang 2.5: Nur Einzelpflanzenbehandlung anderweitig nicht bekämpfbarer Problempflanzen, sowie in Biodiversitätsförderflächen (BFF) gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV).

Anwendung/Dosierung:
Die Behandlung erfolgt auf aufgelaufene Pflanzen, sobald diese genügend Blattmasse aufweisen (Empfohlene Wassermenge: 200 – max. 400 l/ha)
Schwache Verunkrautung (1-jährige): 2-3 l/ha
Starke Verunkrautung (mehrjährige): 4-10 l/ha
z.B. Stoppelfeldbehandlung oder vor Neusaat. Anwendung bis spätestens 2 Wochen vor der Saat oder Pflanzung.
Aufwandmenge bezieht sich auf effektiv zu behandelnde Fläche.

Einzelstockbehandlung:
Handspritze oder Handdochtgerät: 5-10%
Rückenspritze: 0,5-1,5 dl auf 10 l Wasser (0,5-1,5 %)
Wartefrist: Bei Beweidung oder Schnitt (Grünfutter oder Konservierung): frühestens 3 Wochen nach der Behandlung.
Ausnahme: Für Rinder und nicht laktierende Tiere beträgt die Wartefrist 2 Wochen.

Achtung:
Einsatz in forstlichen Pflanzgärten, im Obst- und Beerenbau, Bäume, Sträucher und Weinbau nur bis Ende August.
Alle Kulturpflanzen (alle grünen Pflanzenteile) reagieren empfindlich auf Glyphosat.
Es dürfen keine grünen Pflanzenteile und keine Reben mit niederen Schnittsystemen (Gobelets, tiefe Cordons usw.) behandelt werden. Nicht bei Wind und nicht kurz vor Regen behandeln (mindestens 6 Stunden antrocknen lassen).

Anwenderschutzauflagen:
Bei Verwendung eines Handspritzgerätes sind bei der Applikation des Mittels Schutzhandschuhe zu tragen.

Wirkungsweise:
Glyphosat 360 TF ist ein nicht-selektives Unkrautvertilgungsmittel ohne Bodenwirkung. Der organische Wirkstoff wird durch alle grünen Pflanzenteile aufgenommen und in die Wurzeln transportiert. Glyphosat blockiert die Biosynthese von Aminosäuren. Die absterbenden Unkräuter bleiben eine gewisse Zeit und verhindern dadurch eine rasche Neuverunkrautung. Ausdauernde Unkräuter (Wurzelunkräuter) wie zum Beispiel Brennnesseln, Winden, Quecken etc. werden komplett zerstört.

Wirkungsspektrum:
Glyphosat wirkt gegen die meisten ein- und mehrjährigen Unkräuter und Ungräser wie zum Beispiel: Blacken, Bärenklau, Beifuss, Gundelrebe, Löwenzahn, Rispengräser, Schilf, Straussgras, Farne, Baumtropfen, Ausfallgetreide, Ackerfuchsschwanz, Flughafer, Hirsen, Raygras, Quecken, Windhalm, Amarant, Bingelkraut, Ehrenpreis, Erdrauch, Franzosenkraut, Hederich, Hellerkarut, Hirtentäschelkraut, Hohlzahn, Hundspetersilie, Kamille, Klebern (Labkraut), Knöterich, Jakobskreuzkraut, Gänsefuss, Nachtschatten, Ausfallraps, Senf, Stiefmütterchen, Taubnesseln, Vergissmeinnicht, Vogelmiere, Windenknöterich, Brennnesseln, Hahnenfuss, Disteln, Sumpfkresse, Winden, Zyperngras etc.
Keine Wirkung auf Efeu und Schachtelhalm (Katzenschwanz).

Herstellung der Mischbrühe/Mischbarkeit:
Glyphosat 360 TF direkt in den halb mit Wasser gefüllten Spritztank geben. Anschliessend mit Wasser auffüllen. Rührwerk ständig laufen lassen. Nicht mit anderen Produkten mischen!

Diverses:
Diese Informationen sollen beraten. Sie ersetzen die Gebrauchsanweisung nicht.
Vor Anwendung des Produktes die Gebrauchsanleitung lesen und genau befolgen.
Dieses nicht-selektive Blattherbizid kann bei unsachgemässer Anwendung der Kultur nachhaltigen Schaden zufügen.
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Die Verwendung auf Dächern und Terrassen, auf Lagerplätzen, auf und an den Strassen, Wegen und Plätzen, auf Böschungen und Grünstreifen entlang von Strassen und Gleisanlagen, ist verboten.