Pyrinex® M22: Bewilligung beendet

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Insektizid gegen fressende und saugende Insekten im Feld-, Obst-, Wein-, Gemüse- und Zierpflanzenbau

Wirkstoff/Gehalt:
225 g/lt Chlorpyrifos-methyl

Formulierung:
Emulsionskonzentrat (EC)

Verpackung:
5 lt (4 x 5 lt)


​Anwendungen (nur für berufliche Anwender):

Kernobst, Auflagen: 1)2)3)4)5):
0,2 %, Aufwandmenge 3,2 l/ha. Gegen Apfelwickler, Austernschildläuse, Kleiner Fruchtwickler, Schalenwickler mit Teilwirkung gegen Blattläuse (Röhrenläuse). Anwendung im Sommer. Wartefrist: 3 Wochen.
0,2%, Aufwandmenge 3,2 l/ha. Gegen Bodenseewickler und Sägewespen mit Teilwirkung auf Blattläuse (Röhrenläuse) und Gallmücken. Anwendung nach der Blüte (BBCH 69-72).
0,2%. Aufwandmenge 3,2 l/ha. Gegen Apfelblütenstecher. Anwendung beim Austrieb (BBCH 51-53). Wartefrist: 3 Wochen.
0,2%. Aufwandmenge 3,2 l/ha. Gegen Frostpanner, Gespinstmotten, Schalenwickler mit Teilwirkung gegen Blattläuse (Röhrenläuse). Anwendung: Vor- oder Nachblüte (BBCH 57-59 oder 69-71). Wartefrist: 3 Wochen.

Gewächshaus: Aubergine, Paprika, Tomaten, Auflagen: 4)7):
0,35%. Aufwandmenge 3,5 l/ha. Gegen Eulenraupen (Junge Raupen). Wartefrist: 3 Tage.

Weinbau, Auflagen: 1)3)4):

0,2%. Aufwandmenge 3,2 l/ha6). Gegen Grüne Rebzikaden (2. Generation). Anwendung: Nach der Blüte.
0,2%. Aufwandmenge 3,2 l/ha6). Gegen Rebzikaden (Scaphoideus titanus). Behandlung nur auf Anweisung der Kantonalen Pflanzenschutzdienste. 1-2 Behandlungen, im Intervall von 15-20 Tagen.
0,2%. Aufwandmenge 2,4 l/ha. Gegen Traubenwickler (2. Generation = Sauerwurm). Anwendung nach der Blüte. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf eine Behandlung der Traubenzone sowie eine Referenzbrühmenge von 1200 l/ha (Berechnungsgrundlage).

Raps, Auflagen: 4)7)8)9):
Aufwandmenge 1,5 l/ha. Gegen Rapsglanzkäfer. Anwendung: Bis Stadium BBCH 59. Im Knospenstadium vor der Blüte.

Getreide, Auflagen: 4)7)8)9):
Aufwandmenge 1,5 l/ha. Gegen Getreidehähnchen. Anwendung vor der Blüte.

Zierpflanzen allgemein, Auflagen: 1)4)7):
Konzentration 0,35%. Gegen Lepidopterenlarven.

Auflagen/Bemerkungen:
1) SPe3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen des BLW.
2) SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus derselben Wirkstoffgruppe.
3) SPe8 - Gefährlich für Bienen: Darf nicht mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräutern, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen. Blühende Einsaaten oder Unkräuter sind vor der Behandlung zu entfernen (am Vortag mähen/mulchen).
4) Das Produkt kann bei Hautkontakt möglicherweise Allergien auslösen. Beim Ansetzen der Spritzbrühe müssen Schutzhandschuhe getragen werden. Ist bei der Applikation der Spritzbrühe oder bei den Nachfolgearbeiten der Hautkontakt mit dem Pflanzenschutzmittel nicht zu vermeiden (z.B. durch Sprühnebel oder Pflanzenkontakte), so müssen zusätzlich Schutzanzug und festes Schuhwerk getragen sowie weitere geeignete Schutzausrüstung (z.B. Visier, Kopfbedeckung) verwendet werden.
5) Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10‘000 m³ pro ha.
6) Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühemenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4500 m³ pro ha.
7) SPe 8 - Gefährlich für Bienen: Darf nicht mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräutern, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen.
8) SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen des BLW.
9) SPa1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus derselben Wirkstoffgruppe.

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