Premazor Turbo

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Kombiniertes TOTAL Herbizid für Obstbau und Zierpflanzen
Zulassungs-Nr. W 7283



Wirkstoff / Gehalt:
Diflufenican 40 g/l + Glyphosate 250 g/l [als Glyphosat-Isopropylammoniumsalz (337g/l)]

Formulierung:
Suspensionskonzentrat

Verpackung:
5 l
Karton: 4 x 5 l


Anwendung (nur für berufliche Anwender):

Kernobst:
5-7 l/ha in 300-400 l Wasser gegen ein- und mehrjährige Unkräuter und Ungräser.
Einsatz in Kulturen ab dem 4. Standjahr.
Anwendung im Frühjahr oder Sommer, sobald die Unkräuter/Gräser eine Höhe von ca. 10 cm erreicht haben. Behandlung bis spätestens Ende August.

Steinobst:
5-7 l/ha in 300-400 l Wasser gegen ein- und mehrjährige Unkräuter und Ungräser.
Einsatz in Kulturen ab dem 4. Standjahr.
Anwendung im Frühjahr bis zur Blüte, sobald die Unkräuter/Gräser eine Höhe von ca. 10cm erreicht haben.
Behandlung bis spätestens Ende Blüte (BBCH 69).

Zierpflanzenbau:
Bäume, Sträucher, Christbaumkulturen, Rosen, Baumschulen und forstliche Pflanzgärten: 5-7 l/ha in 300-400 l Wasser gegen ein- und mehrjährige Unkräuter und Ungräser.
Einsatz in Kulturen ab 2. Standjahr.
Anwendung im Frühjahr oder Sommer, sobald die Unkräuter/Gräser eine Höhe von ca. 10 cm erreicht haben.


Auflagen und Bemerkungen:
Alle Kulturen: Keine Anwendung wenn innerhalb von 6 Stunden Regen erwartet wird.
Maximal 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr.
Es dürfen keine Teile der Kulturpflanzen mit dem Produkt in Kontakt kommen. Stock-. und Wurzelausschläge entfernen, herunterhängende Äste/Triebe sind aufzubinden. Tiefere Dosierung bei geringem Unkrautdruck/feuchten Bodenbedingungen.
SPe3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von dirftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert werden. Nur Obstbau: Anwendung nur als Reihenbehandlung. Die Aufwandmenge bezieht sich auf die effektiv zu behandelnde Fläche.
Nur Zierpflanzen: SPe3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen des BLW um 1 Punkt reduziert werden.