Pyrus® 400 SC

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Fungizid für den Obst-, Wein-, Gemüse-, Beeren- und Zierpflanzenbau
Zulassungs-Nr. W 7406-3

Wirkstoffe/Gehalt:                                                                                                                                                                                             Pyrimethanil 400 g/l  (36,9%)                                                                                                                                                                                

Formulierung:                                                                                                                                                                                             Suspensionskonzentrat SC

Verpackung: 
​5 l ( 4 x 5 l) 
                                                                                                                                                                                                                                                  

 Anwendungen (nur für berufliche Anwender):

Kernobst:
0,075 % (Aufwandmenge 1,2 lt/ha) gegen Blüten- und Zweigdürre und Kelchfäule (Botrytis cinerea), 0,05% (Aufwandmenge 0,8 lt/ha) gegen Schorf des Kernobstes. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000m3 pro ha. Nur in Tankmischung mit Captan 80% (0,1%, 1,6 kg/ha) oder Dithianon 70% (0,03%, 480 g/ha). SPa1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe der Anilinopyrimidine (FRAC D1).
​SPe3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gem. Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss Weisungen des BLW reduziert werden.
​SPe3:  Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Dises Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert werden.

Erdbeeren:
0,25 % (2,5 lt/ha in 1000 lt Wasser pro ha) gegen Graufäule (Botrytis cinerea).
Wartefrist : 2 Wochen.
Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium Vollblüte bis Beginn Rotfärbung der Früchte, 4 Pflanzen pro m2 sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 lt/ha
Maximal 1 Behandlung pro Kultur und Jahr.
​Beim Ansetzen der Spritzbrühe Schutzhandschuhe tragen.


Himbeeren, Brombeeren:
0,25 % (2,5 lt/ha in 1000 lt Wasser pro ha) gegen Graufäule (Botrytis cinerea).
Wartefrist: 2 Wochen.
Maximal 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr.
​Für Brombeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium "Erste Blüten bis etwa 50% der Blüten offen" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 lt/ha.
Für Sommerhimbeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium "
Erste Blüten bis etwa 50% der Blüten offen" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 lt/ha.
Für Herbsthimbeeren bezieht sich die Aufwandmenge auf eine Heckenhöhe von 150-170cm sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 lt/ha.

​SPe3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert werden.
​Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe und Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.

Weinbau:
0,2 % (2,4 lt/ha) gegen Graufäule (Botrytis cinerea).
Letzte Behandlung beim Beginn des Weichwerdens, resp. beim Beginn des Farbumschlags, jedoch spätestens Mitte August. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf eine Behandlung der Traubenzone sowie eine Referenzbrühmenge von 1200 lt/ha (Berechnungsgrundlage).

SPe3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert werden.
​Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe und Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.

Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe und Schutzanzug tragen.
Maximal 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr.

Knoblauch, Schalotten, Zwiebeln:
2 lt/ha gegen Botrytis spp.
Wartefrist: 3 Wochen. Maximal 1 Behandlung pro Kultur. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen.

Gedeckte Kulturen: Auberginen, Gurken, Gemüsepaprika, Tomaten:
0,125 % (1,25 lt/ha)  gegen Graufäule (Botrytis cinerea) und Sclerotinia-Fäule.
Wartefrist: 3 Tage. Maximal 1 Behandlung pro Kultur. ​Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen.
​SPe3: Zum Schutz vor Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert werden.


Bohnen:
0,2% (2 lt/ha) gegen Graufäule (Botrytis cinerea) und Sclerotinia-Fäule.
2 Spritzungen, eine in die aufgehende und eine in die offene Blüte. Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.
Wartefrist: 2 Wochen. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen.

Salate:
2 lt/ha gegen Graufäule (Botrytis cinerea) und Sclerotinia-Fäule.
Zur Anzucht von Jungpflanzen und Setzlingen, letzte Anwendung spätestens 14 Tage nach der Pflanzung an den definitiven Standort.
Max. 1 Behandlung pro Kultur.

Zierpflanzen:
Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst): 0,125%  gegen Graufäule (Botrytis cinerea). Max. 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr.

Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe und Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
​SPe3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert werden.​ Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von  20m zu Biotopen (gemäss Art.18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert werden.

Blumenkulturen, Grünpflanzen und Rosen: 0,125% gegen Graufäule (Botrytis cinerea). Max. 1 Behandlung pro Kultur. SPe3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert werden. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe und Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.