Zwei-4D flüssig

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Herbizid zur Bekämpfung wuchstoffempfindlicher Unkräuter im Obst- und Feldbau
Zulassungs-Nr. W 2594-1

Wirkstoff / Gehalt:
42,5% 2-4D (496 g/l) / als 51,2% Dimethylammoniumsalz (597 g/l)

Formulierung:
Wasserlösliches Konzentrat (SL)

Verpackung:
1 l
Karton 12 x 1 l
5 l
Karton 4 x 5 l

Anwendungen (nur für berufliche Anwender):

Kern- und Steinobstanlagen:
1,5 - 2 l/ha zur Behandlung der Mulchgassen.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.

Getreide:
2 - 2,5 l/ha Beginn bis Ende Bestockung. Stadium E-G: 21-29. Getreide mit Einsaaten nicht behandeln. Eine Klee-Einsaat ist 6-8 Wochen nach einer Spritzung mit Zwei-4D möglich. 
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzbrille oder Visier tragen.

Mais:
1,25 - 1,5 l/ha in 300-500 l Wasser bei einer Maishöhe von 10-15 cm. Mais ist relativ empfindlich gegenüber Zwei-4D. Unter Umständen (Witterung, Maishöhe und - zustand, Sorten etc.) können Schäden auftreten. Überspritzen vermeiden. Nicht bei grosser Hitze und voller Sonneneinstrahlung behandeln. Sorten auf welche die Wirkung von Zwei-4D unbekannt ist, müssen vorher auf Ihre Empfindlichkeit geprüft werden.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzbrille oder Visier tragen.

Wiesen und Weiden:
0,4 - 0,5% zur Einzelstockbehandlung des Weissen Germers (Veratrum album) bei 20 cm Pflanzenhöhe. Wartefrist; 3 Wochen. Das behandelte Futter darf bei Milchtieren frühestens 3 Wochen nach der Behandlung zur Fütterung verwendet werden. Gegen giftige Kreuzkräuter auf Wiesen und Weiden; 0,4 - 0,5 % als Einzelstockbehandlung. Beweidung oder Schnitt (Grünfutter oder Konservierung) frühestens 3 Wochen nach der Behandlung. Ausnahme: Für nicht laktierende Tiere beträgt die Wartefrist 2 Wochen.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzanzug tragen.

Nichtkulturland:
Böschungen und Grünstreifen entlang Verkehrswegen wie Strassen und Gleisanlagen (gem. ChemRRV):
Gegen giftige Kreuzkräuter 0,4 - 0,5% als Einzelstockbehandlung. Gemäss ChemRRV, Anhang 2.5: Nur Einzelpflanzenbehandlung anderweitg nicht bekämpfbarer Problempflanzen auf Böschungen und Grünstreifen entlang von Strassen und Gleisanlagen.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzanzug tragen.

Wichtige Hinweise:
Die meisten Kulturpflanzen sind sehr empfindlich auf Zwei-4D. 
Nur an windstillen Tagen mit Temperaturen von 10 bis 20° C anwenden (Nachts mindestens +5°C). Nur trockene Bestände spritzen.
Abdrift des Sprühnebels auf Nachbarkulturen vermeiden!
Keine Behandlung bei Regen, Wind und in Trockenperioden.

Nach der Arbeit Spritze gründlich reinigen. Produkt frostfrei lagern.
​​​​​​​Nur für berufliche Anwender.