Deltaphar® 25 EC

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Hochwirksames Kontakt- und Frassinsektizid für den Feld-, Gemüse- und Beerenbau sowie in Zierpflanzen.
Zulassungs-Nr. W 7410-1



Wirkstoff/ Gehalt:
25 g/l Deltamethrin (2,78%)

Formulierung:
Emulsionskonzentrat EC


Verpackung:
1 l
Karton 12 x 1 l
5 l
Karton 4 x 5 l

Anwendungen (nur für berufliche Anwender):


Himbeeren:
0,04% (Dosierung 0,4 l/ha) gegen Himbeerkäfer. Wartefrist: 3 Wochen.
Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
Für Sommerhimbeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium „Erste Blüten bis etwa 50% der Blüten offen“ sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha.
Für Herbsthimbeeren bezieht sich die Aufwandmenge auf eine Heckenhöhe von 150 - 170 cm sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha.


Gemüsebau:
Andenbeere, Artischocken, Asia-Salate (Brassicaceae), Aubergine, Blumenkohle Bohnen, Chicorée, Cima di Rapa, Erbsen, Karotten, Knoblauch, Knollensellerie, Kohlrabi, Kopfkohle, Kresse, Küchenkräuter, Kürbisgewächse (Cucurbitaceae), Lauch, Meerrettich, Nüsslisalat, Paprika, Pastinake, Pepino, Puffbohne, Radies, Rande, Rettich, Rosenkohl, Rucola, Salate (Asteraceae), Schalotten, Schwarzwurzel, Speisekohlrüben, Spinat, Stachys, Stielmus, Tomaten, Topinambur, Wurzelpetersilie, Zuckermais, Zwiebeln
0,05% (Dosierung 0,5 l/ha) gegen Erdraupen:
Wartefrist: 2 Wochen. Maximal 2 Behandlungen pro Kultur mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.


Spargel, Rhabarber:
0,5 l/ha gegen Erdraupen. Anwendung nach der Ernte.
Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.


Bohnen:
0,3 l/ha gegen Leguminosenzünsler und Schwärmer. Wartefrist: 2 Wochen.
Maximal 1 Behandlung pro Kultur mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.

Erbsen ohne Hülsen:
0,3 l/ha gegen Erbsenwickler. Wartefrist: 2 Wochen.


Karotten:
0,3 l/ha gegen Blattläuse und Möhrenblattfloh. Wartefrist: 2 Wochen.


Kohlarten:
0,3 l/ha gegen blattfressende Eulenraupen, gefleckten Kohltriebrüssler, Kohldrehherzgallmücke, Kohlgallenrüssler und Weisslinge.
Wartefrist: 2 Wochen.



Blattkohle:
0,3 l/ha gegen Erdraupen. Wartefrist: 2 Wochen.


Lauch, Zwiebeln:
0,3 l/ha gegen Thripse. Wartefrist 2 Wochen.
Maximal 2 Behandlungen pro Kultur mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.


Karotten, Pastinake, Knollensellerie, Wurzelpetersilie:
1 l/ha gegen Möhrenfliegen. Behandlungen nur während dem Flug (gemäss kritischer Fangzahl) im Abstand von mindestens 7 Tagen.
Wartefrist: 4 Wochen.


Gemüsebau, Gewächshaus:
Andenbeere, Aubergine, Bohnen, Blumenkohle, Bohnen, Chicorée, Erbsen, Gemüsezwiebel, Karotten, Knoblauch, Knollensellerie, Kohlrabi, Kopfkohle, Kürbisgewächse (Cucurbitaceae), Meerrettich, Paprika, Pastinake, Pepino, Puffbohne, Radies, Rande, Rettich, Rosenkohl, Schalotten, Schwarzwurzel, Speisekohlrüben, Speisezwiebel, Stachys, Tomaten, Topinambur, Wurzelpetersilie, Zuckermais:
0,05% (0,5 l/ha) gegen weisse Fliegen (Mottenschildläuse). Wartefrist: 3 Tage.
Maximal 2 Behandlungen pro Kultur mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.


Gewächshaus: Spargel, Rhabarber:
0,5 l/ha gegen weisse Fliegen (Mottenschildläuse). Anwendung nach der Ernte.
Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.


Gewächshaus: Bundzwiebeln:
0,5 l/ha gegen weisse Fliegen (Mottenschildläuse). Wartefrist: 1 Woche.
Maximal 2 Behandlungen pro Kultur mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.


Gewächshaus: Speisepilze:
0,5 ml/m2 gegen Trauermücken. Wartefrist: 3 Wochen.
Aufsprühen oder in der Raumluft vernebeln. Nicht auf Fruchtkörperanlagen oder Fruchtkörper sprühen.

Feldbau:
Getreide:

0,3 l/ha gegen gelbe Getreidehalmfliege. Wartefrist: 6 Wochen. Maximal 1 Behandlung pro Kultur und pro Jahr.


Wintergetreide:
0,3 l/ha gegen virusübertragende Blattläuse. Anwendung im Herbst. Maximal 1 Behandlung pro Kultur und pro Jahr.


Hopfen:
0,03% gegen Blattläuse. Wartefrist 3 Wochen. Maximal 3 Behandlungen pro Kultur.


Kartoffeln:
0,3 l/ha gegen Kartoffelkäfer. Wartefrist 3 Wochen.
SPa1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung darf dieses oder irgendein anderes Pflanzenschutzmittel, welches Pyrethroid enthält, nicht mehr als 1 mal pro Kultur ausgebracht werden.


Mais:
0,3 l/ha gegen die Fritfliege. Wartefrist 6 Wochen.


Eiweisserbsen:
0,3 l/ha gegen Erbsenwickler. Wartefrist: 2 Wochen.


Sojabohne:
0,3 l/ha gegen Distelfalter. Wartefrist 2 Wochen. Maximal 1 Behandlung pro Kultur.


Raps:
0.3 l/ha gegen Kohlschotenrüssler, mit Teilwirkung auf Kohlschotengallmücke. Wartefrist: 6 Wochen.
Anwendung: Bis Ende Entwicklung der Blütenknospen (BBCH 59). Maximal 1 Behandlung pro Kultur und Jahr.
0,4 l/ha gegen Rapsstengelrüssler. Wartefrist: 6 Wochen. Anwendung: Stadium 31-53 (BBCH). Maximal 1 Behandlung pro Kultur und Jahr.


Winterraps:
0,3 l/ha gegen Rapsblattwespe und Rapserdfloh. Anwendung im Herbst. Maximal 1 Behandlung pro Kultur und Jahr.


Zuckerrüben:
0,5 l/ha gegen Erdraupen. Wartefrist: 6 Wochen. Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
0,3 l/ha gegen Rübenerdflöhe. Wartefrist: 6 Wochen. Maximal 1 Behandlung pro Kultur und Jahr.


Zierpflanzen:
Blumenkulturen und Grünpflanzen:
0,05% gegen Blattkäfer, Napfschildläuse, Erdraupen, blattfressende Raupen, Blattläuse, weisse Fliegen (Mottenschildläuse) und Thripse.
Nur gegen nichtresistente Stämme geeignet. Nicht vernebeln oder verdampfen.


Auflagen:
Für alle Kulturen: Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe und Schutzbrille oder Visier tragen. 

SPe 8 - Bienengefährlich: Darf nur am Abend, ausserhalb des Bienenfluges mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z. B. Kulturen, Einsaaten, Unkräuter, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen oder nur im geschlossenen Gewächshaus eingesetzt werden, sofern keine Bestäuber zugegen sind.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 100 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen des BLW.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen des BLW.

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