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Herbizid zur Bekämpfung wuchstoffempfindlicher Unkräuter im Obst- und Feldbau
Zulassungs-Nr. W 2594-1
Wirkstoff / Gehalt:
42,5% 2-4D (496 g/l) / als 51,2% Dimethylammoniumsalz (597 g/l)
Formulierung:
Wasserlösliches Konzentrat (SL)
Verpackung:
1 l
Karton 12 x 1 l
5 l
Karton 4 x 5 l
Anwendungen (nur für berufliche Anwender):
Kern- und Steinobstanlagen:
1,5 - 2 l/ha zur Behandlung der Mulchgassen.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Getreide:
2 - 2,5 l/ha Beginn bis Ende Bestockung. Stadium E-G: 21-29. Getreide mit Einsaaten nicht behandeln. Eine Klee-Einsaat ist 6-8 Wochen nach einer Spritzung mit Zwei-4D möglich.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzbrille oder Visier tragen.
Mais:
1,25 - 1,5 l/ha in 300-500 l Wasser bei einer Maishöhe von 10-15 cm. Mais ist relativ empfindlich gegenüber Zwei-4D. Unter Umständen (Witterung, Maishöhe und - zustand, Sorten etc.) können Schäden auftreten. Überspritzen vermeiden. Nicht bei grosser Hitze und voller Sonneneinstrahlung behandeln. Sorten auf welche die Wirkung von Zwei-4D unbekannt ist, müssen vorher auf Ihre Empfindlichkeit geprüft werden.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzbrille oder Visier tragen.
Wiesen und Weiden:
0,4 - 0,5% zur Einzelstockbehandlung des Weissen Germers (Veratrum album) bei 20 cm Pflanzenhöhe. Wartefrist; 3 Wochen. Das behandelte Futter darf bei Milchtieren frühestens 3 Wochen nach der Behandlung zur Fütterung verwendet werden. Gegen giftige Kreuzkräuter auf Wiesen und Weiden; 0,4 - 0,5 % als Einzelstockbehandlung. Beweidung oder Schnitt (Grünfutter oder Konservierung) frühestens 3 Wochen nach der Behandlung. Ausnahme: Für nicht laktierende Tiere beträgt die Wartefrist 2 Wochen.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzanzug tragen.
Nichtkulturland:
Böschungen und Grünstreifen entlang Verkehrswegen wie Strassen und Gleisanlagen (gem. ChemRRV):
Gegen giftige Kreuzkräuter 0,4 - 0,5% als Einzelstockbehandlung. Gemäss ChemRRV, Anhang 2.5: Nur Einzelpflanzenbehandlung anderweitg nicht bekämpfbarer Problempflanzen auf Böschungen und Grünstreifen entlang von Strassen und Gleisanlagen.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzanzug tragen.
Wichtige Hinweise:
Die meisten Kulturpflanzen sind sehr empfindlich auf Zwei-4D.
Nur an windstillen Tagen mit Temperaturen von 10 bis 20° C anwenden (Nachts mindestens +5°C). Nur trockene Bestände spritzen.
Abdrift des Sprühnebels auf Nachbarkulturen vermeiden!
Keine Behandlung bei Regen, Wind und in Trockenperioden.
Nach der Arbeit Spritze gründlich reinigen. Produkt frostfrei lagern.
Nur für berufliche Anwender.