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Herbizid gegen einjährige Unkräuter und Ungräser im Feld-, Gemüse-, Beerenbau und Zierpflanzen
Zulassungs-Nr. W 4552
Wirkstoff / Gehalt:
42,2 % Napropamide (450 g/l)
Formulierung:
Supensionskonzentrat (SC)
Verpackung:
5 l
Karton 4 x 5 l
Anwendungen (nur für berufliche Anwender):
Feldbau:
Winterraps:
3,0 l/ha.
Anwendung im Herbst: Vorsaat mit Einarbeitung, Nachsaat im Vorauflauf ohne Einarbeitung.
Tabak:
2,0 l/ha im Frühjahr vor oder sofort nach der Pflanzung.
Zierpflanzen:
Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst):
2,5 l/ha. Wegen den wechselnden Anzuchtbedingungen und der Fülle der Arten und Sorten empfehlen wir Vorversuche an einigen Pflanzen zur Abklärung der Verträglichkeit.
Beerenbau:
Erdbeeren:
2,5 l/ha im Herbst sofort nach der Pflanzung oder nach dem ersten Hacken. Anschliessend leicht einregnen (10-15 mm).
Frigo-Setzlinge nicht behandeln.
Freiland: Rubus-Arten (Brombeeren, Himbeeren):
2,5 l/ha im Frühjahr, vor dem Austrieb.
Maximal 1 Behandlung pro Kultur und Jahr. Bewilligt als geringfügige Verwendung nach Art. 35 PSMV (minor use).
Freiland: Ribes-Arten:
2,5 l/ha im Frühjahr, vor dem Austrieb.
Maximal 1 Behandlung pro Kultur und Jahr. Bewilligt als geringfügige Verwendung nach Art. 35 PSMV (minor use).
Gemüsebau:
Freiland: Baby-Leaf (Brassicaceae):
0,85 l/ha vor der Saat oder vor der Pflanzung, mit flacher Einarbeitung (ca. 5 cm tief). Wartefrist: 3 Wochen. Maximal 1 Behandlung pro Kultur und Jahr. Bewilligt als geringfügige Verwendung nach Art. 35 PSMV (minor use). Phytotoxschäden bei empfindlichen Sorten möglich, vor allgemeiner Anwendung Versuchsspritzung durchführen.
Freiland: Broccoli, Kohlrabi, Kopfkohle, Rosenkohl:
2,5 l/ha vor der Saat oder der Pflanzung, mit flacher Einarbeitung (ca. 5 cm tief). Maximal 1 Behandlung pro Kultur und Jahr. Bewilligt als geringfügige Verwendung nach Art. 35 PSMV (minor use).
Freiland: Nüsslisalat:
0,85 l/ha. Unmittelbar vor der Pflanzung mit flacher Einarbeitung.
Maximal 1 Behandlung pro Kultur und Jahr. Bewilligt als geringfügige Verwendung nach Art. 35 PSMV (minor use).
Nüsslisalat (gesät):
0,85 l/ha. Unmittelbar vor der Saat mit flacher Einarbeitung.
Maximal 1 Behandlung pro Kultur und Jahr. Bewilligt als geringfügige Verwendung nach Art. 35 PSMV (minor use).
Freiland: Rucola:
0,85 l/ha. Unmittelbar vor oder nach der Saat sowie unmittelbar vor der Pflanzung mit flacher Einarbeitung.
Maximal 1 Behandlung pro Kultur und Jahr. Bewilligt als geringfügige Verwendung nach Art. 35 PSMV (minor use).
Gewächshaus: Rucola:
0,85 l/ha. 4-6 Tage vor der Pflanzung mit flacher Einarbeitung.
Maximal 1 Behandlung pro Kultur und Jahr. Bewilligt als geringfügige Verwendung nach Art. 35 PSMV (minor use).
Nachbau:
Bei vorzeitigem Umbruch können nach dem Pflügen im Frühjahr Karoffeln, Kohl, Erbsen, Bohnen, Rüben, Tabak, Raps und Luzerne angebaut werden.
Mais kann angebaut werden, sofern bereits im März tief gepflügt wird. Nach der Rapsernte soll der Boden gepflügt werden.
Die Verwendung auf Dächern und Terrassen, auf Lagerplätzen, auf und an den Strassen, Wegen und Plätzen, auf Böschungen und Grünstreifen entlang von Strassen und Gleisanlagen, ist verboten.