Folpet 80 WDG

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Organisches Fungizid für den Obst- und Weinbau und für Hopfen
Zulassungs-Nr. W 6897


Wirkstoff / Gehalt:
80% Folpet

Formulierung:
Wasserdispergierbares Granulat (WG)

Verpackung:
1 kg
Karton 10 x 1 kg
5 kg
Karton 4 x 5 kg

Anwendungen (nur für berufliche Anwender):

Apfel:
0,125 % (2 kg/ha) Teilwirkung gegen Kelchfäule. Anwendung: Während der Blüte. 1 -2 Behandlungen 0.125% (2 kg/ha) gegen  Lagerschorf, Lentizellenfäulnis und Schorf des Kernobstes. Wartefrist: 3 Wochen

Steinobst:
0,125 % (2 kg/ha)  gegen Bitterfäule der Kirsche, Schrotschuss und Sprühfleckenkrankheit der Kirsche. Wartefrist: 3 Wochen.

Weinbau:
0,125  (2 kg/ha) gegen Falschen Mehltau mit Teilwirkung auf Graufäule und Nebenwirkung auf Rotbrenner. Anwendung: Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August. Auch für die Luftapplikation. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich
auf Stadium BBCH 71-81 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühmenge von 1600 lt/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4500 m3 pro ha.

0,15% (1,2kg/ha) gegen Schwarzfleckenkrankheit. Anwendung: Stadium BBCH 07-10 (C-D).  Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 07-10 (C-D) und eine Referenzbrühmenge von 800 l/ha (Berechnungsgrundlage).

0,15% (2,4 kg/ha) gegen Weissfäule. Unmittelbar nach Hagelschlag, bis spätestens Mitte August. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühmenge  von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von      4500 m3 pro ha.

Mischbarkeit:
Folpet kann nicht mit Ölemulsionen gemischt werden.
Die Gruppen Red-Delicious und Starking vertragen keine Mischung mit Netzschwefel.

Das Produkt kann bei Hautkontakt Allergien auslösen. Beim Ansetzen der Spritzbrühe sind Schutzhandschuhe und ein Schutzanzug zu tragen.

SPe3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift und einer allfälligen Abschwemmung ist eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene unbehandelte Pufferzone von 6m zu Oberflächengewässern einzuhalten.

Bitte Auflagen im BLV beachten!!!